Beratungszuschuss für Corona-betroffene Unternehmen
Veröffentlicht am 21.04.2020
Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen.
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an
- Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Mehr Informationen finden Sie direkt auf der entsprechenden Seite.